Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot und Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend. Ihnen liegen stets unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, die der Käufer mit Auftragserteilung anerkennt. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Anerkennung.

Die Annahme des Auftrags erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung. Wenn der Käufer nicht unverzüglich widerspricht, dürfen wir Aufträge auch vollständig annehmen und ausführen.

2. Lieferung

Soweit nicht anders vereinbart, gilt Lieferdatum gleich Leistungsdatum.
Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Wird durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, wird die ELKA-FRISCHE GmbH von der Lieferverpflichtung frei; hieraus kann der Käufer keine Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche herleiten.

Bei Lieferung auf Paletten hat der Käufer die Anzahl der empfangenen Paletten unterschriftlich zu bestätigen. Er ist zur Rückgabe der gelieferten oder gleichwertiger Paletten verpflichtet. Ist er zur Rückgabe nicht in der Lage oder kommt er bei Verzug trotz Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung der Verpflichtung zur Rückgabe nicht nach, hat er Schadensersatz in Höhe des jeweiligen Einkaufspreises für nicht zurückgegebene Paletten zu leisten.

3. Preise, Verpackung und Fracht

Alle Preise sind freibleibend und schließen die Verpackung ein. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Selbstabholer haben keinen Anspruch auf Frachtvergütung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach unseren am Tage der Lieferung gültigen Preislisten. Sofern nicht anders vereinbart, enthalten diese auch die Entsorgungsgebühr für die Produktverpackung.

4. Mindestabnahmemenge

Die Mindestabnahmemenge pro Einzelauftrag und pro Lieferstelle für eine Anlieferung in Deutschland oder Österreich wird nach kundenindividueller Absprache festgelegt.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Im Falle des Verzugs sind die Zinsen höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Annahme von Wechseln ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für die ausstehende Lieferung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.

Gegen unsere Rechnungsforderungen sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte nur mit solchen Ansprüchen zulässig, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und Verpackung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und gleich aus welchem Rechtsgrund unser alleiniges Eigentum. Solange die Ware und die Verpackung unser Eigentum ist, darf der Käufer sie nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Der Käufer hat bei der Veräußerung der gelieferten Ware Schutzrechte Dritter zu beachten.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als In-Verkehr-Bringer gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Wird noch nicht bezahlte Ware nebst Verpackung weiterveräußert, so tritt der Käufer die gegen Dritte bestehenden Forderungen in Höhe unseres jeweiligen vollen Restguthabens hiermit an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer ohne unsere schriftliche Zustimmung auch nicht zum Zwecke der orderungseinziehung im Wege des Factoring befugt. Wir sind zu Offenlegung der Abtretung berechtigt. Der Käufer hat uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von noch unbezahlter Ware durch den Käufer ist unzulässig. Wenn von dritter Seite Ansprüche auf die Ware erhoben werden, hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und unser Eigentumsrechts geltend zu machen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Gefahr

Die Gefahr geht im Verlassen der Ware aus dem von unserem Logistik-Dienstleister betriebenen Auslieferungslager, bei Selbstabholung mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über und zwar auch bei Teillieferungen. Eine Versicherung der Ware durch uns erfolgt nicht.

8. Gewährleistung

Der Käufer ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware verpflichtet und hat Mängelrügen, einschließlich Minderoder Falschlieferungen, unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir Gewähr für den mangelhaften Teil der gelieferten Ware durch Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Erst nach Fehlschlagen unserer Nacherfüllung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen; ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder aus Gründen der Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist gegenüber gewerblichen Abnehmern beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware; Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

9. Haftung

Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes geregelt ist, kann der Käufer Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, nur geltend machen, sofern der von uns verursachte Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres gesetzlichen Vertreters beruht; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen und bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Alle Daten werden gemäß den Datenschutzgesetzen und anderer gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert/aufbewahrt. Soweit zur Geschäftsabwicklung oder nach anderen Gesetzen und Vorschriften notwendig, geben wir die Daten, oder Teile davon, auch an Dritte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften weiter.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich ergebenden Rechte und Pflichten aus Lieferverträgen mit der ELKA-FRISCHE GmbH ist Mönchengladbach.

Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

12. Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Schriftlich getroffene Sondervereinbarungen gehen den vorstehenden Bedingungen vor.

Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte und müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht jedes Mal gesondert bestätigt oder zum Gegenstand des Vertrags gemacht werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt die ELKA-FRISCHE GmbH nicht an, es sei denn, sie hätte ihnen ausdrücklich zugestimmt; die ELKA-FRISCHE GmbH erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann nicht an, wenn sie den Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen Leistungen des Käufers annimmt.

 

Stand der Bedingungen: 01.10.2013